|
|
News
Zur Geschichte der Gehrckens-Fabrik > 1995-2003 > Kommentar
(2010-04-17) Wirbel um Alheits Parkplatz-Deal: Anstatt die Zweckentfremdung einer Grünfläche in der Öffentlichtkeit und im Stadtrat zu beraten, ist die Stadtverwaltung heimlich mit dem Investor Lorenz übereingekommen, das Areal direkt vor dem Scaterparcours unter der Hochbrücke kostenlos als zusätzlichen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
Dort trainierenden Jugendlichen werden weitere Autoabgase zugemutet; ein weiteres Stück Grün wird versiegelt; die zukünftigen Bewohner der Wohnanlage Koppelstraße 17-21 werden gezwungen, Hunderte von Metern bis zu ihren Stellplätzen zu laufen. Für - vom Investor behauptet - Senioren als zukünftige Bewohner eine Zumutung.
Von der einst geplanten Fußgängerbrücke über die Pinnau, für deren Herstellung auf eigene Kosten der Investor von der Stadt für vermutete 60 € ein zusätzliches Grundstück an der Koppelstraße erhielt, ist keine Rede mehr (Bodenrichtwert 250 €!).
Merkwürdig in diesem Spiel auch, dass laut Bauamt der gestellte Bauantrag bisher n i c h t genehmigt wurde. Wieso schlägt die Bürgermeisterin für den Parkplatz-Deal bereits die Werbetrommel, obwohl ihre Verwaltung den Bauantrag noch nicht genehmit hat?
Und: Wieso werden lediglich 84 Stellplätze (55 Hochbrücke, 29 Koppelstr. 17-21) = 0,7 je geplanter 114 Wohneinheiten hergestellt, obwohl die Landesbauordnung bis zu 1 Stellplatz je WE vorsieht? Warum hat die Stadt ihren gesetzlich gegebenen Spielraum nicht ausgereizt?
Hier finden Sie einen > Bericht aus dem Pinneberger Tageblatt vom 17. 04. 2010
(2010-01-21) Klage gegen die Stadt? Investor Frank Lorenz, der auf dem Areal der ehemaligen Gehrckens-Fabrik einen Komplex mit 114 Wohnungen errichten will, droht die Stadt Pinneberg zu verklagen. Grund: Die Stadt hat bis heute Genehmigung des Bauantrages verweigert, weil Lorenz in seinen Planungen 29 Stellplätze für das Objekt vorsieht, die Stadt aber entsprechend der Landesbauordnung auf 114 Pkw-Plätzen besteht. Das Pinneberger Tageblatt berichtet > zum Thema
(2009-12-15) > Schwere Bodenwellen erschüttern am Abend um 17.30 Uhr die Koppelstraße. Lesen Sie bitte die Seite 2009/12. > Video
(2009-09-21) Die Firma C.O. Gehckens hat die Stadt Pinneberg > verklagt. Gegenstand des Verfahrens ist die am 14. 04. 2009 erteilte uneingeschränkte Erlaubnis der Stadt zur Einsichtnahme in das Schadstoffgutachten Koppelstraße 17-21 (ehem. Gehrckens-Fabrik). Auf Basis dieses Gutachtens und der darin angeblich unabwendbar nachgewiesenen Notwendigkeit eines Abrisses hatte der Stadtentwicklungsausschuss im Herbst 2008 dem Abriss der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude zugestimmt. Die Firma Gehrckens wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, dass dieses Gutachten im Wortlaut eingesehen werden kann - und dies, obwohl wesentliche Ergebnisse bereits bekannt sind, da sie in der Abrissgenehmigung tabellarisch zusammengefasst wurden. Siehe hierzu auch den > Kommentar und einen > Beitrag der Pinneberger Zeitung vom 4. 08. 2009.
(2009-08-04) "Warum nicht auch die olle Drostei abreißen?" - Mit dieser berechtigten Frage macht die Redakteurin der Pinneberger Zeitung, Claudia Eicke-Diekmann, heute ihrem Ärger über den Abriss der Gehrckensfabrik in einem ausführlichen > Beitrag Luft.
(2009-07-20) Heute erhielten verschiedene Anwohner der Koppelstraße ein auf den 15. 07. 2009 rückdatiertes > Einwurfeinschreiben mit der Ankündigung, dass morgen, 21. 07. 2009, die Abbrucharbeiten an der Gehrckensfabrik beginnen sollen. Es wurden keinerlei Details über den geplanten Abrissablauf gegeben, nur der gutgemeinte Ratschlag, doch besser Fenster und Türen geschlossen zu halten. Das wird all diejenigen Anwohner freuen, die sich bereits in den Sommerferien befinden, die am 18.07. begannen, und die nun keine Gelegenheit mehr haben werden ihre Fenster oder Lüftungen zu schließen...
Den Anwohnern wurden bisher auch noch nicht die Beweissicherungsgutachten bezüglich des Zustandes ihrer anliegenden Häuser übergeben, obwohl dieses vor Abbruchbeginn erfolgen sollte. Laut Aussage des beauftragten Ingenieurbüros kann dieses noch einige Wochen dauern. Eventuell auftretende Bauschäden während des Abbruchs können so kaum mit dem in den Gutachten schon vor geraumer Zeit erhobenen Bauzuständen verglichen werden.
Die seitens der Verantwortlichen gepflegte bürgernahe und transparente informationspolitik der Vergangenheit setzt sich fort..
(2009-06-05) Am 5. Juni fand auf deren Einladung hin im Hause C.O. Gehrckens in Pinneberg eine Informationsveranstaltung zu Abriss und Neubau in der Koppelstraße 17-21 statt. Eingeladen waren lediglich Mieter und Eigentümer der Koppelstraße 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 18, 20, 25; weitere hatten keinen Zutritt. Teilnahme-Anfragen von Pinneberger Tageblatt und Zeitung wurden abschlägig beantwortet. Auch der Bitte der IG Koppelstraße auf Öffnung der Veranstaltung für alle Interessierten wurde nicht entsprochen - augenscheinlich wollte man seitens C. O. Gehrckens sowie Investor Lorenz den Kreis der Öffentlichkeit so klein halten wie möglich...
Details über die Veranstaltung lesen Sie bitte > hier ... (klicken).
(2009-05-21) Die Familie Metzger hat bei der Stadt - bisher ohne Begründung - Widerspruch dagegen eingelegt, dass die IG Koppelstraße Einsicht in das Kontaminationsgutachten nehmen kann. Die Stadt hat die Begründung angefordert und wird dann kurzfristig entscheiden, ob dem Widerspruch stattgegeben oder die Einsichtnahme gewährt wird.
(2009-05-20) Die Stadt hat mitgeteilt, dass die Abrissgenehmigung vom 20.04.2009 gültig ist. Die Firma C. Otto Gehrckens hat allerdings auf Empfehlung des Investors Lorenz + Partner Widerspruch eingelegt; dieser setzt die Genehmigung aber nicht als Ganzes nicht außer Kraft.
Die Familie Metzger (COG) wird nun selber das Heft des Handels in die Hand nehmen in Bezug auf die Beweissicherung und die geplante Informationsveranstaltung. Herr Ingo Metzger sicherte in einem Telefonat am 20. Mai zu, dass kein einziger Bagger in der Koppelstraße rollen wird, ehe nicht die Veranstaltung durchgeführt und das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen wurde. Ein Terminvorschlag für die Infoveranstaltung wird vermutlich Mitte nächster Woche vorgelegt. Auf eine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Abrisses des Vordergebäudes Koppelstr. 17-21, über Denkmalschutz, soziale Verantwortung gegenüber der Stadt sowie das bisher im Wortlaut nicht veröffentlichte Kontaminationsgutachten wollte Metzger sich in dem Telefonat nicht einlassen, sondern verwies in diesem Zusammenhang auf die Abrissgenehmigung.
(2009-05-07) Wie erst heute mitgeteilt wurde, hat die Stadtverwaltung am 21. April die Abrissgenehmigung erteilt. Die Interessengemeinschaft wird am 12. Mai Einsicht in den Bescheid nehmen. Wann es zum Abriss kommt ist ungewiss. Die vom Investor vor knapp 2 Monaten zugesagte Info-Veranstaltung für die Nachbarschaft sowie die Beweissicherung in allen anliegenden Gebäuden haben noch nicht stattgefunden, wurden noch nicht einmal terminiert.
(2009-05-06) Die IG Koppelstraße konnte Einsicht nehmen in die Bauvoranfrage des Investors sowie den von der Stadt erteilten Bau-Vorbescheid. Unverständlicherweis verlangt die Stadt lediglich einen nicht bebauten Randstreifen von 5 m am Pinnau-Ufer. Der Bereich steht aber unter Schutz der FFH- (Flora-Fauna-Habitat-)Richtlinie, die laut Auskunft des Kreis-Umweltamtes sowie von Mitarbeitern der Stadtverwaltung einen nicht bebauten Randstreifen von 10 m vorschreibt. Weiter unterschlägt der Vorbescheid, dass sich das Kreisdenkmalamt Pinneberg gegen einen Abriss der Fabrik ausgesprochen hat. Schließlich macht die Stadt keinerlei Auflagen zur zukünftigen Gestaltung des ruhenden Verkehrs. Üblicherweise müssen Bauherren nach § 55 Landesbauordnung je Wohneinheit einen Pkw-Stellplatz nachweisen. Wenn sie diesen nicht auf ihrem Grundstück errichten können, müssen sie je nicht nachgewiesenem Stellplatz einen höheren 4-stelligen €-Betrag an die Stadt als Ausgleich entrichten (Stellplatzablöse). Bei rund 120 geplanten Wohneinheiten werden die parkenden Pkws der zukünftigen Bewohner die Koppelstraße in völlig unzumutbarer Weise belasten. Es ist deswegen unverständlich, warum der Vorbescheid hierzu keinerlei Aussagen trifft und auch nicht erläutert, ob es möglicherweise bereits Absprachen über die Nutzung des Parkplatzes auf der Nordseite der Pinnau gibt, die aber eine Fußgängerbrücke zwingend erfordern würden. - Die IG hat mit Schreiben vom 19. 04. entsprechende Aufklärung von der Stadt verlangt, die aber bis heute noch nicht erfolgte.
(2009-04-14) Die Stadtverwaltung hat mit Bescheid vom 14. 04. 2009 die Einsichtnahme in das > Kontaminationsgutachten zugesagt: "Im Ergebnis ist das Gutachten in seiner Gesamtheit zu veröffentlichen". Einer Entgegnung der Fa. Gehrckens, der Antrag ´sei offensichtlich missbräuchlich gestellt und daher abzulehnen, da er lediglich dazu diene, den Abbruch des Gebäudebestandes zu verhindern`, ist die Stadtverwaltung ausdrücklich nicht gefolgt. Vielmehr führt diese sinngemäß aus, ein Schutzbedürfnis öffentlicher oder privater Belange sei nicht zu erkennen, und die Interessen der Fa. Gehrckens würden infolge einer Offenbarung des Gutachtens nicht gefährdet.
Als "Drittbetroffenem" ist der Fa. Gehrckens der Bescheid ebenfalls zugestellt worden mit einer Widerspruchsfrist von 4 Wochen (> 17. 05. 2009). Ein Widerspruch hätte aufschiebende Wirkung. Aufgrund der Eindeutigkeit der Aussagen der Stadtverwaltung kann man aber annehmen, dass am Ende die Gewährung der Einsichtnahme auch juristisch Bestand haben wird.
(2009-04-13) Laut Information der Stadtverwaltung hat die Fa. Gehrckens Abrissantrag gestellt, der aber - zumindest bis Donnerstag vor Ostern - noch nicht beschieden wurde. Zudem wurde laut Stadtverwaltung ein Bauantrag für die geplanten Neubauten durch Investor Lorenz + Partner noch nicht gestellt.
(2009-04-13) Die von Frank Lorenz am 16. 03. 2009 schriftlich angekündigte Einladung an die betroffenen Nachbarn ist bis heute ebenso wenig erfolgt wie die Einleitung des zugesagten Beweissicherungsverfahrens. Da der Abriss kurz bevor steht wird es langsam Zeit...
Zur Geschichte der Gehrckens-Fabrik > 1995-2003 > Kommentar
|